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    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
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    my.IRS
    Dies ist eine Buchungsstrecke, welche Kunden ermöglicht Anfragen und Direktbuchungen zu tätigen
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    Dornierstraße 4 82178 Puchheim, Deutschland
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    skraska@iitr.de

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    Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
    Verarbeitungsunternehmen
    Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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      Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
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    Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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    Fachwerkhaus in der Altstadt
    urgemütlich.

    In den schmalen Gassen der Altstadt laden inhabergeführte Geschäfte und Gastronomie zum Entdecken ein.

    Kanufahrer auf dem Neckar
    lebendig.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    Radlerguppe auf dem Neckartalradweg vor der Stadtsilhouette
    bewegend.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    Blick von der Wörthbrücke auf den Neckar und die Stadtkirche
    entspannend.

    Wasser und Grün - Nürtingen bietet naturnahe Entspannung für Radfahrer und Spaziergänger

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
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    Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen

    Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellstmöglich der Passbehörde vorlegen. Denn ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

    Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

    • in Länder außerhalb der EU reisen wollen
    • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.

    Voraussetzungen

    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Ihr Name hat sich zum Beispiel nach einer Scheidung geändert.
    • Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
    • Der Antrag wird vor Ort in der Passbehörde aufgenommen. Sie müssen eine formgültige Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
    • Der Reisepass wird vom Passproduzenten, der Bundesdruckerei GmbH, nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie Ihren Reisepass abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Reisepass selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen Ihren alten Reisepass beim Empfang des neuen Reisepasses abgeben. Auf Wunsch können Sie Ihren alten Reisepass entwertet als Andenken wieder mitnehmen.

    Fristen

    Gültigkeitsdauer

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

    • unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig
    • ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

    Unterlagen

    • alter Reisepass
    • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit aktuellem Namen
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

    Tipp: Erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Passbehörde, welche weiteren Unterlagen Sie ggf. noch vorlegen müssen.

    Kosten

    Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht.

    Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

    • für einen Reisepass: EUR 37,50
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: EUR 69,50

    Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

    • für einen Reisepass: EUR 70,00
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: EUR 102,00

    Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.

    Der Zuschlag beträgt 32 Euro für einen Reisepass im Expressverfahren.

    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie 31 Euro Zuschlag bezahlen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung kann es bis zu acht Wochen dauern, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können.

    Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

    Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
    Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

    Sonstiges

    • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Passbehörde erstellt auf Wunsch eine Verlustanzeige.
    • Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfalls persönlich in einer Passbehörde anzeigen.

    Rechtsgrundlage

    Passgesetz (PassG)

    • § 4 Passmuster
    • § 6 Ausstellung eines Passes
    • § 11 Ungültigkeit eines Passes
    • § 15 Pflichten des Passinhabers

    Passverordnung (PassV)

    • § 15 Gebühren

    Zuständigkeit

    Passbehörden in Baden-Württemberg sind:

    • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
    • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

    Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

    Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

    Wichtig:

    Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.

    Vertiefende Informationen

    • vorläufigen Reisepass beantragen
    • Reisepass erstmalig oder nach Ablauf beantragen
    • Scheidung

    Organisationseinheiten

    Stadt NürtingenOrtMarktstraße 7 72622 Nürtingen
    BürgeramtOrtMarktstraße 7 72622 Nürtingen

    Freigabevermerk

    17.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch:geschlossen
    • Donnerstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag:Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag:14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

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    Stadt Museum Nürtingen
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    K3N-Die Neue Stadthalle Nürtingen

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