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    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
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    Dies ist eine Buchungsstrecke, welche Kunden ermöglicht Anfragen und Direktbuchungen zu tätigen
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    Dornierstraße 4 82178 Puchheim, Deutschland
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    • My.IRS Gmbh
    • Lohospo Gmbh
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    skraska@iitr.de

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    Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
    Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
    Verarbeitungsunternehmen
    Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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    Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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    Fachwerkhaus in der Altstadt
    urgemütlich.

    In den schmalen Gassen der Altstadt laden inhabergeführte Geschäfte und Gastronomie zum Entdecken ein.

    Kanufahrer auf dem Neckar
    lebendig.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    Radlerguppe auf dem Neckartalradweg vor der Stadtsilhouette
    bewegend.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    Blick von der Wörthbrücke auf den Neckar und die Stadtkirche
    entspannend.

    Wasser und Grün - Nürtingen bietet naturnahe Entspannung für Radfahrer und Spaziergänger

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Dienstleistungen A-Z

    Hauptbereich

    Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen

    Sie möchten einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, können aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen? Dann kann Ihnen die Erlaubnisbehörde eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die vorläufige Erlaubnis sind:

    • Sie übernehmen die Gaststätte räumlich und im Betrieb unverändert von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
    • Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen.

    Verfahrensablauf

    Die vorläufige Gaststättenerlaubnis müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

    Die Schriftform können Sie auch ersetzen, indem Sie

    • die Erklärung in einem elektronischen Formular abgeben, das von der zuständigen Stelle in einem Eingabegerät vor Ort oder über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Eingabe über das Internet müssen Sie Ihre Identität mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels nachweisen.
    • eine absender-bestätigte De-Mail an die zuständige Stelle schicken. Absender-bestätigt heißt, Ihr De-Mail-Anbieter bestätigt in der De-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, dass
      • er genau diesen Nachrichteninhalt von Ihnen entgegengenommen hat und
      • Sie sich für den Versand dieser De-Mail mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder auf einem anderen sicheren Weg statt mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in Ihrem De-Mail-Konto angemeldet haben.

    Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sind.

    Fristen

    keine

    Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
    • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
        • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister
        • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
    • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Unterrichtungsnachweis der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) (Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen) oder Bescheinigung der IHK über das Vorliegen einer Abschlussprüfung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs, die die Unterrichtung entbehrlich macht
    • Baupläne, Grundrisszeichnungen, Lagepläne
    • Wenn eine Stellvertretung die Gaststätte führen soll, zusätzlich:
      • Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
      • persönliche Unterlagen der Stellvertretung

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt beziehungsweise der Gebührenverordnung des Landratsamts.

    Bearbeitungsdauer

    Die Behörde muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.

    Hinweis: Die Behörde kann die Frist einmal verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine solche Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.

    Bezugsort

    Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

    Sonstiges

    Keine

    Rechtsgrundlage

    Landesgaststättengesetz (LGastG)

    • § 1 Geltung des Gaststättengesetzes - in Verbindung mit

    Gaststättengesetz (GastG)

    • § 11 Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis

    Gaststättenverordnung (GastVO)

    • § 1 Sachliche Zuständigkeit
    • § 3 Verfahren

    Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

    • § 3a Elektronische Kommunikation
    • § 42a Genehmigungsfiktion - in Verbindung mit

    Gewerbeordnung (GewO)

    • § 6a Absatz 2 Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    • § 18 Elektronischer Identitätsnachweis

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    • § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

    De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)

    • § 5 Postfach- und Versanddienst

    Zuständigkeit

    die Gaststättenbehörde

    Gaststättenbehörde ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt des Ortes, in dem die Gaststätte betrieben wird.

    Organisationseinheiten

    Stadt NürtingenOrtMarktstraße 7 72622 Nürtingen
    Gewerbe- und Marktwesen, ÖPNVOrtMarktstraße 7 72622 Nürtingen

    Freigabevermerk

    09.04.2024 Wirtschaftsministerium und Innenministerium Baden-Württemberg

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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch:geschlossen
    • Donnerstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag:Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag:14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

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    Stadt Museum Nürtingen
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    K3N-Die Neue Stadthalle Nürtingen

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