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    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
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    datenschutz@bookingkit.de

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    my.IRS
    Dies ist eine Buchungsstrecke, welche Kunden ermöglicht Anfragen und Direktbuchungen zu tätigen
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    Dornierstraße 4 82178 Puchheim, Deutschland
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    • My.IRS Gmbh
    • Lohospo Gmbh
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    skraska@iitr.de

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    Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
    Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
    Verarbeitungsunternehmen
    Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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    datenschutz@akdb.de

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    Essentiell
     

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    Online-Formulare

    Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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    Nürtingen
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    Fachwerkhaus in der Altstadt
    urgemütlich.

    In den schmalen Gassen der Altstadt laden inhabergeführte Geschäfte und Gastronomie zum Entdecken ein.

    Kanufahrer auf dem Neckar
    lebendig.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    Radlerguppe auf dem Neckartalradweg vor der Stadtsilhouette
    bewegend.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    Blick von der Wörthbrücke auf den Neckar und die Stadtkirche
    entspannend.

    Wasser und Grün - Nürtingen bietet naturnahe Entspannung für Radfahrer und Spaziergänger

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Dienstleistungen A-Z

    Hauptbereich

    Prostitutionsgewerbe - Erlaubnis beantragen

    Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe, wenn Sie gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen, indem Sie

    • eine Prostitutionsstätte oder eine Prostitutionsvermittlung betreiben,
    • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen oder
    • eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen.

    Prostitutionsstätten sind:

    Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die dauerhaft als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden. Beispiele: Bordelle, bordellartige Einrichtungen, Wohnungsbordelle, Terminwohnungen oder Modellwohnungen.

    Prostitutionsvermittlung bedeutet:

    Vermittlung mindestens einer anderen Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten des Betreibers. Dies gilt auch, wenn sich lediglich aus den Umständen ergibt, dass zu den vermittelten Dienstleistungen auch sexuelle Handlungen gehören. Hierzu zählen auch Fahr- und Begleitdienste (sog. Escort).

    Prostitutionsfahrzeuge sind:

    in der Regel Kraftfahrzeuge, insbesondere Wohnmobile, Wohnwagen, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen (z. B. See- und Binnenschiffe, die nicht dauerhaft mit dem Ufer verbunden sind), die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

    Prostitutionsveranstaltungen sind:

    für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen mindestens eine unmittelbar anwesende Person sexuelle Dienstleistungen anbietet.

    Sie erhalten die Erlaubnis für ein bestimmtes Betriebskonzept. Hierfür müssen die Mindestanforderungen für das jeweilige Prostitutionsgewerbe erfüllt sein.

    Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn das Prostitutionsgewerbe in einer Gemeinde mit mindestens 35.000 Einwohner betrieben werden soll. Dies gilt nur, wenn für diese kein vollständiges Verbot der Prostitution im gesamten Gemeindegebiet durch Rechtsverordnung besteht.

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe mit einer Stellvertretung betreiben wollen, müssen Sie zusätzlich den Antrag Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie besitzen die für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit. Angesichts der sensiblen Rechtsgüter der persönlichen Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung, der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Sicherheit von Prostituierten und Kunden gibt es besonders hohe Anforderungen.
    • Die Prostitutionsstätte muss nach Ihrem Betriebskonzept sowie nach ihrer örtlichen Lage, Ausstattung und Beschaffenheit den Anforderungen genügen, die erforderlich sind:
      • zum Schutz der im Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten, der Beschäftigten, anderer dort Dienstleistungen erbringenden Personen, der Kundinnen und Kunden,
      • zum Schutz der Jugend und
      • zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, der Anlieger oder der Allgemeinheit.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.

    • Für die elektronische Antragstellung melden Sie sich mit Ihrem Service-Konto an.
    • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
    • Wählen Sie das gewünschte Prostitutionsgewerbe aus, z. B. Betrieb einer Prostitutionsstätte.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Schicken Sie den Antrag ab.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

    Im weiteren Verfahren holt die zuständige Stelle zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit eine Stellungnahme bei der Polizei ein. Bei Bedarf können zur Prüfung des Betriebskonzeptes weitere Stellen und Fachbereiche beteiligt werden, z. B. Bauordnungs-, Bauplanungs-, Gesundheits-, Immissionsschutz-, Fahrzeug-Zulassungs-, Gewerbe- und Ordnungsbehörde sowie Jugendamt.

    Sie dürfen das Prostitutionsgewerbe erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Keine

    Unterlagen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Gegebenenfalls Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart 0 oder europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
    • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart 9 (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- oder Betriebssitzgemeinde)
    • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
    • Angaben zu Personen, die für Aufgaben der Stellvertretung, Betriebsleitung und –beaufsichtigung eingesetzt werden

    Gesellschaften (juristische Personen), z.B. GmbH:

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche/n Vertretung/en (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
    • Gegebenenfalls Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart 0 für die gesetzliche/n Vertretung/en oder europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
    • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart 9 sowohl für die Gesellschaft als auch für die gesetzliche/n Vertretung/en (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- oder Betriebssitzgemeinde)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und die gesetzliche/n Vertretung/en
    • Angaben zu Personen, die für Aufgaben der Stellvertretung, Betriebsleitung und –beaufsichtigung eingesetzt werden

    Zusätzlich bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte:

    • Bau- oder Nutzungsgenehmigung einschließlich Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
    • Grundrisszeichnung
    • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

    Zusätzlich bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    • Gegebenenfalls Eigentumsnachweis hinsichtlich des Fahrzeugs oder Nachweis der Nutzungsberechtigung
    • Aktuelles Foto des Fahrzeugs

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Ihrem Einzelfall und nach der Gebührensatzung der Kommune, in der Sie das Gewerbe betreiben möchten. Eine pauschale Angabe ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die zeitliche Dauer für die Erlaubniserteilung richtet sich nach der Komplexität des Sachverhaltes.

    Sonstiges

    Keine

    Zuständigkeit

    Die untere Verwaltungsbehörde, soweit im jeweiligen Gemeindegebiet kein Verbot der Prostitution entgegensteht.

    Vertiefende Informationen

    • Gewerbe anmelden
    • Führungszeugnis beantragen
    • Gewerbezentralregisterauszug beantragen

    Organisationseinheiten

    Stadt NürtingenOrtMarktstraße 7 72622 Nürtingen

    Freigabevermerk

    08.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch:geschlossen
    • Donnerstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag:Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag:14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

    Zeitreise App

    Zeitreise App
    Stadtmuseum
    Bücherei
    Stadt Museum Nürtingen
    City Marketing
    Gewerbeimmobilienbörse

    Städtisches Kulturprogramm
    K3N-Die Neue Stadthalle Nürtingen

    Pflegestützpunkt Nürtingen
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