Lebenslagen A-Z: Stadt Nürtingen


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    Fachwerkhaus in der Altstadt
    urgemütlich.

    In den schmalen Gassen der Altstadt laden inhabergeführte Geschäfte und Gastronomie zum Entdecken ein.

    Kanufahrer auf dem Neckar
    lebendig.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    Radlerguppe auf dem Neckartalradweg vor der Stadtsilhouette
    bewegend.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    Blick von der Wörthbrücke auf den Neckar und die Stadtkirche
    entspannend.

    Wasser und Grün - Nürtingen bietet naturnahe Entspannung für Radfahrer und Spaziergänger

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Lebenslagen A-Z

    Hauptbereich

    Arten der Flurneuordnungsverfahren

     

    Flurneuordnungen beziehungsweise Flurbereinigungen sind landwirtschaftlich geprägte und agrarstrukturell orientierte Maßnahmen, die dazu dienen, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern.
    Daneben werden sie auch eingesetzt, um den ländlichen Raum ganzheitlich strukturell weiterzuentwickeln.

    Mit der Flurneuordnung bietet sich die einzigartige Chance, ökonomische und ökologische Interessen in Einklang zu bringen.

    Flurneuordnungen können in verschiedenen Arten durchgeführt werden.

    Regelflurbereinigung

    Die Regelflurbereinigung ist der Standardfall einer Flurneuordnung. Mit diesem Verfahren werden umfassende Lösungen und Hilfen bei der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, sowie der Wirtschafts-, Wohn- und Erholungsfunktion der ländlichen Räume gesucht.

    Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensumfeldes wie die Schaffung eines ländlichen Wegenetzes, der Dorfentwicklung, der Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes, des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege können realisiert werden.
    Der Vorteil liegt in der zeitlichen und räumlichen Konzentration aller Maßnahmen zur Erreichung agrar-, umwelt- und raumordnungspolitischer Ziele.

    Unternehmensflurneuordnung

    Unternehmensflurneuordnungen werden angeordnet, wenn durch Großbaumaßnahmen (Unternehmen), wie Straßen, Bahntrassen, Hochwasserschutz ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden.
    Dabei soll der entstehende Landverlust auf einen größeren Teil von Eigentümern verteilt und Nachteile für die allgemeine Landeskultur (Durchschneidungsschäden) vermieden werden.

    Voraussetzung: Für das Unternehmen wird zuvor eine Planfeststellung durchgeführt und das Verfahren durch die zuständige Enteignungsbehörde beantragt.

    Die Kosten des Verfahrens und für die Behebung der Durchschneidungsschäden trägt der Unternehmensträger.
    Für das vom Unternehmen benötigte Land und für die entstehenden Nachteile wird eine Geldentschädigung geleistet.

    Vereinfachte Flurbereinigung

    Vereinfachte Flurneuordnungsverfahren werden angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, vor allem Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Dorfentwicklung, des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen.

    Daneben können Nachteile für die allgemeine Landeskultur beseitigt, Landnutzungskonflikte aufgelöst und Neuordnungen des Grundbesitzes in Weilern oder kleinen Gemeinden durchgeführt werden.

    Die Vereinfachung liegt hauptsächlich darin, dass von der Aufstellung eines Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen abgesehen werden kann.

    Beschleunigte Zusammenlegungen

    Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur raschen Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft oder zur Durchführung notwendiger Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, ohne dass ein neues Wegenetz und sonstige größere Maßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung zunächst erforderlich sind.

    Die Zusammenlegung erfolgt nach Möglichkeit durch Tausch ganzer Grundstücke und wird in der Regel vereinbart.

    Im Schwarzwald werden beschleunigte Zusammenlegungen als Schwarzwaldverfahren durchgeführt. Dabei können folgende Ziele erreicht werden:

    1. Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Höfe im Schwarzwald, um zur Erhaltung ihrer Existenz beizutragen.
      Der Schwerpunkt dieser Verfahren liegt im Wegebau zur Erschließung der Höfe und der (Mindest-) Fluren.
      Vor allem die Einzelgehöfte und Gehöftgruppen sollen durch ganzjährig befahrbare und schneeräumbare Wege an das Straßennetz angeschlossen werden. Dies ermöglicht den Betrieben die Aufnahme eines außerlandwirtschaftlichen Zuerwerbs innerhalb und außerhalb des Hofes (z.B. durch Ferien auf dem Bauernhof oder eine gewerbliche Arbeitsstelle außerhalb).
    2. Der Neubau von Wegen im Privatwald ermöglicht eine bessere Bewirtschaftung der großen Waldflächen, die zum Hof gehören, und unterstützt die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe.
    3. Zur Förderung des Tourismus und der Sicherung von Arbeitsplätzen trägt die Anlage von Infrastruktureinrichtungen bei (z.B. von Fuß-, Rad- und Wanderwegen, Loipen, Wanderparkplätzen, Gewässern und Schutzhütten).
    4. Offenhaltung der Mindestflur durch landwirtschaftliche Nutzung als Grundlage für den Erhalt des Kultur-, Lebens- und Erholungsraumes.
    5. Sicherung wertvoller Biotope vor Sukzession und Bewaldung durch naturnahe landwirtschaftliche Nutzung.
    6. Regelung der rechtlichen Verhältnisse (z.B. Wegebenutzungen und Überfahrtsrechte).
    7. Soweit erforderlich, Zusammenlegung der Grundstücke, um den Arbeitsaufwand zu vermindern und die Bewirtschaftung zu erleichtern.

    Freiwilliger Landtausch

    Beim freiwilligen Landtausch werden Grundstücke zwischen einigen wenigen Grundstückseigentümern freiwillig ausgetauscht.
    Meist wird dieses Verfahren angewandt, um eine geringe Besitzzersplitterung zu beheben, wenn Vermessungsarbeiten und Folgemaßnahmen nur in unwesentlichem Umfang notwendig sind.

    weitere Verfahrensarten

    Spezielle Anwendungen ergeben sich für Wald-, Dorf- und Reblagen:

    • Waldflurneuordnungen haben zum Ziel, zum einen zu kleine, oft sehr schmale, lange Grundstücke in Privatwaldgebieten zu größeren Einheiten zusammenzulegen und damit eine wirtschaftliche Waldnutzung zu ermöglichen. Zum anderen ist die Erschließung und Sicherung der Holzabfuhr Ziel solcher Verfahren.
    • Verfahren zur Dorferneuerung umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Dorf. Im Rahmen einer Flurneuordnung ergeben sich insbesondere im Bereich der Bodenordnung umfassende Möglichkeiten einer Strukturverbesserung (Verkehr, Erschließung, Gestaltung öffentlicher Flächen, Herstellung von Spiel- und Sportanlagen, Grenzregelungen und so weiter). Durch die innerörtliche Bodenordnung können auch Potenziale zur Innenentwicklung aktiviert und dadurch Landschaftsverbrauch im Außenbereich vermieden werden.
    • Rebflurneuordnungen werden benötigt, um die zersplitterten, unwirtschaftlich geformten, kleinen, wegemäßig nicht erschlossenen und nicht oder eingeschränkt maschinell nutzbaren Rebflurstücke neu zu ordnen. So werden die Grundstücke zusammengelegt und zweckmäßig gestaltet, Wege ausgebaut, das Gelände günstig geformt, Oberflächenwasser geordnet abgeleitet und damit die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche, maschinelle Nutzung geschaffen.
      Die Rebflurbereinigung wird heute in der Regel mit einem Rebenneuaufbau mit standortgerechten und sortenreinen Beständen auf der Grundlage eines Rebenaufbauplanes und mit landschaftspflegerischen Maßnahmen verbunden.

    Freiwilliger Nutzungstausch

    Der freiwillige Nutzungstausch ist ein Instrument zur Verbesserung der Agrarstruktur. Er ist kein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.
    Auf rein freiwilliger Basis können Wirtschaftsflächen (Eigentum oder Pacht) unter den Landwirten getauscht werden. Dabei werden neue langfristige Pachtverträge (zehn Jahre) abgeschlossen.
    Das Eigentum an den Grundstücken bleibt unverändert.

     

    Vertiefende Informationen

    Freigabevermerk

     

    Stand: 18.12.2023

    Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

     
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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch:geschlossen
    • Donnerstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag:Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag:14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

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