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OB Fridrich begrüßt einheitliche Vorgaben zum Atemschutz
icon.crdate22.04.2020
Das Land beschließt eine "Maskenpflicht" für den öffentlichen Nahverkehr und den Einkauf.
OB Fridrich begrüßt einheitliche Vorgaben zum Atemschutz
In Rheinland-Pfalz dürfen Tennisplätze für den Breitensport wieder genutzt werden, in Baden-Württemberg dagegen nicht. In einzelnen Städten besteht Maskenpflicht, in anderen jedoch nicht.
Dass Lockerungen der tiefen Einschnitte in das gesellschaftliche Leben aufgrund der Corona-Pandemie nur schrittweise und aufgrund der unterschiedlich hohen Infektionsraten auch regional unterschiedlich vollzogen werden, war abzusehen. Verwirrung aufgrund unterschiedlicher Verordnungen und Allgemeinverfügungen sollte jedoch nicht aufkommen. Nürtingens Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich begrüßt daher ausdrücklich die ab kommenden Montag geltende Vorgabe des Landes, bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Einkaufen einen Atemschutz zu tragen: „Damit geben das Land eine klare Richtung für unsere Bürgerinnen und Bürger vor.“
Lediglich der Begriff der „Maskenpflicht“ ist unglücklich gewählt, denn zur Erfüllung der Pflicht ist keine Maske im medizinischen Sinne notwendig. Es genügt auch das Tragen eines Schals, Tuchs oder einer selbst genähten Stoffmaske, welche Mund und Nase vollständig bedecken. Diese Vorgabe vermindert in erster Linie das Risiko des potenziellen Virenträgers, seine Mitmenschen mit den Erregern zu infizieren.
Im Rathaus und den städtischen Einrichtungen wird künftig ebenfalls auf die Vorgaben geachtet. So werden die ab kommenden Montag per Telefon oder E-Mail vereinbarten Termine im Rathaus für Bürgerinnen und Bürger bis auf Weiteres nur mit dem Tragen eines Atemschutzes wahrgenommen.
OB Fridrich wirbt nachdrücklich dafür, sich im Alltag weiterhin umsichtig zu verhalten: „Auch wenn das Tragen eines Atemschutzes ein Gefühl der Sicherheit vermittelt, so ist dieses trügerisch. Wir alle müssen weiterhin Abstand zueinander halten und auf die Hygieneregeln achten.“
Details zur Atemschutzpflicht wird das Land noch bekanntgeben.