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Hilfen für die Opfer des Hausbrandes in der Schafstraße
icon.crdate11.11.2020
Stadt hat Hilfsfonds eingerichtet.
Hilfen für die Opfer des Hausbrandes in der Schafstraße
Die Betroffenheit über zwei Brände in den Gebäuden Schafstraße 2 und 4 in der Nacht des 1. November, die zwei Todesopfer forderten, ist in Nürtingen unverändert groß. „Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Verstorbenen und bei allen Bewohnern, die von heute auf morgen ihr Zuhause oder ein Großteil ihres Hab und Guts verloren haben“, so Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich. Hilfe und Unterstützung wurde den betroffenen Personen umgehend von Seiten des Ordnungsamtes, des Sozialen Dienstes und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zuteil. Sie erhielten Lebensmittelpakete, Kleidung und Hygieneartikel. Außerdem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes für weitere Betreuung zur Verfügung und unterstützen bei Bedarf bei der Existenzsicherung und Wohnungssuche. Auch das Jobcenter ist informiert, sodass von dort finanzierte Soforthilfemaßnahmen eingeleitet werden können. Insgesamt wurden aus den beiden betroffenen Gebäuden 31 Personen von der Stadt vorübergehend in Obdachlosenunterkünften untergebracht.
Vorwürfe, wonach die Stadt etwaigen Missständen nicht nachgegangen sei, entsprechen nicht den Tatsachen. Dem Fachamt wurde im Jahr 2013 angezeigt, dass in dem Gebäude Schafstraße 2 Stromleitungen mangelhaft verlegt erscheinen und umgehend den Eigentümer dazu kontaktiert. Dieser bestätigte dann die Beseitigung des Mangels. Somit gab es keinen weiteren Handlungsbedarf, der durch das Baurecht begründet gewesen wäre.
Gleiches gilt für eine Meldung aus dem Jahr 2019 von behördlicher Seite, dass sich auffallend viele Personen in dem betreffenden Haus aufhalten würden. Diesem Hinweis ging das Bauverwaltungsamt ebenfalls umgehend nach und forderte vom Eigentümer Aufklärung darüber, ob es sich um einen gewerblichen Beherbergungsbetrieb handelt. Der Eigentümer versicherte, dass es sich um reine Wohnnutzung handele. Die Belegungsdichte von Wohnräumen ist im Baurecht nicht geregelt. Gesetzliche Vorgaben zur Belegungsdichte in privaten Wohnräumen gibt es nicht, sodass hier ein rechtliches Einschreiten der Stadt nicht möglich ist. Weitere Anzeigen über etwaige Missstände in Bezug auf die Gebäude oder deren Nutzung sind bei der Stadt nicht aktenkundig.
„Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn die soziale Notlage von Menschen ausgenutzt wird, um daraus Profit zu schlagen“, so die Verwaltungsspitze. Die Verwaltungsspitze beabsichtigt, sich an den Städtetag zu wenden, um darauf einzuwirken, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges Wohnen angepasst werden.
Gleichzeitig wirbt die Stadt um Unterstützung der Betroffenen. Sachspenden können nicht entgegengenommen werden. Die Stadt hat ein Spendenkonto bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen eingerichtet:
IBAN: DE52 6115 0020 0101 4382 10
Verwendungszweck: "Unterstützung Brandopfer".