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Digitale Bauakte vor dem Start
icon.crdate23.12.2021
Ab dem 1. Januar werden Baugenehmigungsverfahren ausschließlich papierlos durchgeführt.
Digitale Bauakte vor dem Start
Aktenordner und Stapel von Papier waren gestern: Ab dem 1. Januar 2022 startet das Bauverwaltungsamt der Stadt Nürtingen mit dem digitalen Baugenehmigungsverfahren. Sämtliche Bauanträge werden dann ausschließlich digital verarbeitet. Eine Papierakte wird nicht mehr geführt. Eingereicht wird der Bauantrag über das Portal „service-bw“ des Landes Baden-Württemberg.
Die Umstellung hat mehrere Vorteile: Durch die Einsparung von Papier werden wertvolle Ressourcen geschont. Wer künftig in Nürtingen bauen möchte, muss nicht mehr die benötigten Unterlagen in Papierform zusammentragen und sich auf den Weg ins Rathaus machen, sondern kann den Bauantrag am heimischen PC oder mit einem mobilen Endgerät erledigen. Sinnvoll wäre die Einreichung der Anträge durch die Architekten, da diese die Bauunterlagen im Landesportal unkompliziert aus ihren jeweiligen Fachprogrammen hochladen können. Hierfür müssen die Bauherren gegenüber ihren Architekten eine entsprechende Vollmacht ausstellen. Der Bauantrag wird dann in allen Verfahrensstufen digital weiterbearbeitet. Auch die nach der Landesbauordnung vorgeschriebene Einsichtnahme der direkten Nachbarn der Bauvorhaben wird digital mittels eines QR-Codes durchgeführt. Am Ende des Verfahrens wird die digitale Baugenehmigung gleichfalls über das Landesportal „service-bw“ an die Antragssteller ausgegeben. Außerdem ist der digitale Weg über das Landesportal „service-bw“ im Gegensatz zu einer Beantragung per E-Mail datenschutzrechtlich sicher. Papieranträge können zukünftig nicht mehr entgegengenommen werden.
Die Leiterin des Bauverwaltungsamtes Corina Zimmermann begrüßt diese Umstellung als Erleichterung für Bauherren: „Als moderner Dienstleister war es für uns selbstverständlich dieses Angebot zu machen, nachdem die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen wurden. Die Digitalisierung dieses Verfahrens vereinfacht und beschleunigt für alle Beteiligten den Weg vom Plan zum fertigen Haus.“
Ermöglicht wurde das digitale Baugenehmigungsverfahren durch eine Novelle der Landesbauordnung im Jahr 2019 und darauffolgenden Anpassungen der entsprechenden Ausführungsgesetze.
Nähere Infos über den Ablauf des Verfahrens finden Sie hier.