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Ideenfindung für Nutzung des Salemer Hofs
icon.crdate16.02.2024
Konzept mit Mehrwert für stadtbildprägendes Gebäude gesucht
Ideenfindung für Nutzung des Salemer Hofs
Der Salemer Hof ist ein stadtbildprägendes Gebäude auf der Neckarseite, das sofort auffällt, sobald man sich dem Nürtinger Zentrum über die Stadtbrücke nähert. Das vermutlich in den Jahren 1483 und 1484 entstandene Gebäude ist denkmalgeschützt und die Eigentumsverhältnisse wechselten mehrfach. Zuletzt übergab der Landkreis im Jahr 1978 den Salemer Hof unentgeltlich an die Stadt. 1986 sanierte die Stadt das Gebäude und nutzte es für die Verwaltung, ehe es zur Arbeitsstätte von Notaren wurde. Derzeit werden die Büros von Teilen des Amtsgerichtes genutzt. Doch deren Tage sind nach Abschluss der Sanierung des Amtsgerichts in naher Zukunft gezählt und so stellt sich die Frage nach einer Nachnutzung mit Mehrwert für die Stadt.
Die Stadtverwaltung strebt aufgrund des besonderen Charakters eine sinnvolle und zukunftssichere Nutzung des Gebäudes an. Bisherige Überlegungen, das Gebäude beispielsweise für die Stadtbücherei oder das Amt für Bildung, Soziales und Familie zu nutzen, scheiterten jedoch an verschiedenen Herausforderungen wie der fehlenden Barrierefreiheit, nicht passendem Raumprogramm sowie dem energetischen Sanierungsbedarf.
Ein leerstehendes Gebäude, dessen Zustand mit den Jahren leidet, kommt für den Nürtinger Gemeinderat und die Stadtverwaltung ebenso wenig in Frage wie ein Verkauf des Grundstücks, wodurch die Stadt dann keinen Einfluss mehr auf die Nutzung nehmen kann. Daher ist man sich einig, dass alle denkbaren Alternativen zur Zukunftssicherung des markanten Gebäudes geprüft werden sollen.
Daher hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 einstimmig dafür ausgesprochen, eine Markterkundungsstudie durchzuführen, in deren Rahmen Ideen für die künftige Nutzung des Salemer Hofs gesammelt werden sollen. Es werden Ideen und Konzepte aus der Bürgerschaft mit einem Mehrwert für Nürtingen gesucht. Bewerben können sich Privatpersonen, Unternehmen und auch Bürgergenossenschaften.
Grundsätzlich denkbar ist auch die weitere Vermietung der Büroräume. Jedoch hat diese Variante den Nachteil für die Stadt, dass sie weiter für den Zustand des Gebäudes verantwortlich ist und der Mieter im Vergleich zum Erbbaurecht über eine geringere Planungssicherheit verfügt. So amortisiert sich eine Investition in ein Gebäude über viele Jahre des Erbbaurechts eher, als bei einer begrenzten Mietzeit.
Das Gebäude mit 1420 Quadratmetern an Nutzfläche ist knapp 40 Jahre nach seiner Sanierung energetisch weit entfernt von derzeitigen Anforderungen an einen modernen Arbeitsplatz. Sanierungsbedarf besteht unter anderem beim Schall- und Wärmeschutz, das Mauerwerk weist Spannungsrisse auf und im Kellergeschoss steigt Feuchtigkeit auf. Dies zu finanzieren ist für die Stadt aufgrund der angespannten Haushaltslage und angesichts der vielen Pflichtaufgaben im Kita- und Schulbereich in den kommenden Jahren aus eigener Kraft kaum leistbar. „Wir müssen uns vor dem Hintergrund der Pflichtaufgaben und der 180, teils sanierungsbedürftigen städtischen Gebäude von dem Gedanken verabschieden, dass die Stadt alles finanzieren kann“ so Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich. „Das geltende Haushaltsrecht setzt uns hier klare Grenzen und gibt auch die Reihenfolge der Sanierung vor: Da stehen Schul- und Kindergartengebäude, Sporteinrichtungen und Gebäude der Daseinsvorsoge vor den übrigen Gebäuden wie dem Salemer Hof“.
Um die Zukunft des Salemer Hofs zu sichern, wird daher eine Erbpachtlösung als gangbare Lösungsmöglichkeit betrachtet. Beim Erbbaurecht wird das Gebäude geht für eine festgelegte Zeitspanne von 50 bis 99 Jahren an einen Erbbaurechtsnehmer übertragen. Dieser ist für die Instandhaltung und die anfallenden Kosten verantwortlich, während die Stadt das Eigentum am Grundstück behält und die Nutzung des Gebäudes vertraglich regeln kann.
Die Besonderheit eines Erbbaurechts liegt darin, dass für einen bestimmten Zeitraum eine eigentumsrechtliche Trennung von Grundstück und Gebäude erfolgt. Hierdurch wird eine langfristige Nutzung des Salemer Hofs ermöglicht, ohne dass die Stadt das Eigentum am Grundstück aufgeben muss und ohne den Einfluss auf die Nutzung zu verlieren. Der Erbbaurechtsnehmer zahlt jährlich einen Erbbauzins an die Stadt und trägt die Verantwortung für sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gebäude. Am Ende der Vertragslaufzeit geht das Gebäude wieder in das Eigentum der Stadt über.
Interessenten haben bis zum 30. April 2024 die Möglichkeit, eine Konzeptidee bei der Stadt einzureichen. Nähergehende Informationen gibt es beim Amt für Liegenschaften, Wirtschaftsförderung und Bürgerbeteiligung per Email an liegenschaften@nuertingen.de.
Im Anschluss an die Markterkundung berät der Gemeinderat über die eingereichten Vorschläge, welche hiervon einen Mehrwert für die Stadt bieten und weiterverfolgt werden sollen und von welchen die Realisierbarkeit vertieft geprüft werden soll. Dieses Vorgehen hat für OB Fridrich einen großen Vorteil: „Sollte sich unter den Konzepten keines finden, welches wir guten Gewissens mittragen können, stehen uns weiterhin alle Möglichkeiten offen, das Verfahren zu stoppen und andere Optionen in Erwägung zu ziehen.“
16.02.2024